Unternehmensgründung
IHR UNTERNEHMEN – RECHTSSICHER AUFGESTELLT
Sie gründen ein Unternehmen und benötigen Hilfe? Unsere Anwälte erstellen und gestalten mit Ihnen Ihre individuellen Verträge – rechtskonform und wasserdicht. Schöpfen Sie zusätzlich aus unserem Netzwerk von Steuerberatern und Notaren für Ihren persönlichen Unternehmenserfolg.
Ist Ihr Gesellschaftsvertrag wasserdicht?
JEDE GESELLSCHAFT IST ANDERS
Ein perfekter Gesellschaftsvertrag ist somit kein „Standard-Muster von der Stange“, sondern ein „Maß-Schuh“ der individuell auf Sie zugeschnitten ist und optimal passt. Wir haben 5 beispielhafte Klauseln und Regelungen zusammengestellt, die sich in der Praxis bewährt haben. Wir möchten, dass Sie die Bedingungen in Ihrer Gesellschaft genau überdenken und sie in Ihrem Vertrag exakt und wasserdicht regeln. Gerne helfen wir Ihnen dabei!
Alles geregelt?
UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Wer entscheidet und handelt für Sie, wenn Sie es nicht können? Gibt es einen Notfallplan, der das Überleben Ihres Unternehmens sichert, falls Sie plötzlich ausfallen? Um die Risiken bei einer Unternehmensnachfolge zu minimieren, sollte rechtzeitig eine Nachfolge geplant werden. Dabei gilt es, rechtliche Aspekte und das Profil des etwaigen Unternehmensnachfolgers zu beachten. Auch für den Fall, dass eine interne Nachfolgeregelung nicht gelingt, besteht immer die Option, extern einen passenden Nachfolgekandidaten zu finden. Wir beraten und begleiten Sie bei Ihrem individuellen Prozess.
Wir bringen Sie voran
Sie wollen herausfinden, welche Rechtsform für Ihre Gesellschaft die Beste ist? Gründen Sie besser eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft? Sie fragen sich, ob Sie sich einen Namen für Ihre Gesellschaft ausdenken dürfen? Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer Gesellschaft erfüllt sein? Wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Geschäftsführer haben? Sie möchten rechtssicher aus Ihrer Gesellschaft austreten? Ihre Gesellschaft hat finanzielle Engpässe und Sie möchten nicht dafür in der Haftung stehen? Sie wollen einen Teil Ihrer Gesellschaft verkaufen? Sie wollen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen lassen? Sie haben keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wollen diese erstellen lassen? Sie haben mit Ihrem Ehepartner eine Gesellschaft und wollen sich auseinanderdividieren? Sie wollen eine Gesellschaft aufkaufen oder in Ihre Gesellschaft mit einbinden? Sie lösen Ihre Gesellschaft auf und wollen sich mit Ihren Mitgesellschaftern sauber trennen? Müssen Sie Insolvenz anmelden oder finden wir eine andere Lösung? Sie werden von Ihrem Geschäftspartner verklagt? Sie wollen eine Marke anmelden? Sie sollen unfreiwillig aus der Gesellschaft austreten? Wir bringen Sie voran!
Kostenfreie Legal Handels- & Gesellschaftsrecht Erstberatung
Sie wollen herausfinden, welche Rechtsform für Ihre Gesellschaft die Beste ist? Gründen Sie besser eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft? Sie fragen sich, ob Sie sich einen Namen für Ihre Gesellschaft ausdenken dürfen? Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung einer Gesellschaft erfüllt sein?
FAQ
Ihre Fragen zu unseren Legal Handels- & Gesellschaftsrecht Leistungen
- Was ist Handelsrecht?
Ihre IT-Strategie sollte mit Ihren Geschäftsprozessen abgestimmt sein.
- Was ist Gesellschaftsrecht?
Digitale Geschäftsprozesse sind auf Ihre IT angewiesen. Beraten Sie mit Ihrer IT, wieviel Sie ein Ausfall einzelner Komponenten oder der gesamten IT kosten würde. Bei einem erhöhten Risiko empfiehlt sich eine Investition in Richtung Hochverfügbarkeit.
- Was sind Gesellschafterverträge?
Sofern Sie einen Überblick über mögliche Haftungsrisiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit haben, sind Sie gut aufgestellt. Falls nicht – sprechen Sie mit uns.
- Warum sollten Sie Ihre GmbH-Gesellschafterverträgen und -Gesellschaftsverträgen prüfen lassen?
Der erste Schritt zur Risikoanalyse ist die Klassifizierung von Daten. Beachten Sie bitte auch, dass neben zu zahlenden Bußgeldern vor allem der Reputationsschaden weh tun kann.
- Was tun im Haftungsfall einer Gesellschaft?
Ein Wort: Informationssicherheit. Sie sind Geschäftsführer und haben das Thema IT bisher immer vermieden? Das ist keine gute Idee, denn Sie haften bei Datenverlust in Verbindung mit grob fahrlässig verwalteter Zugriffsberechtigungen sogar persönlich. Da hilft Ihnen weder die Cyber-Risk-, noch Ihre D&O-Versicherung.